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   BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88   

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https://dejure.org/1993,3659
BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88 (https://dejure.org/1993,3659)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1993 - IX R 64/88 (https://dejure.org/1993,3659)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1993 - IX R 64/88 (https://dejure.org/1993,3659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Werbungskosten, Absetzungen für Abnutzung und Schuldzinsen bei einem längerzeitigen Leerstehen eines Gebäudes aus subjektiven Gründen, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundstücksaufwendungen und angestrebter Erzielung der Einkünfte gegeben ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Auszug aus BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88
    Allerdings ist das FG im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon ausgegangen, daß auch Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als vorabentstandene Werbungskosten abgezogen werden können, wenn der Entschluß zur Einkunftserzielung endgültig gefaßt (Senatsentscheidungen vom 26. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, Nr. 2a der Gründe, und vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030, m. w. N.) und später nicht wieder weggefallen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1975 VIII R 120/72, BFHE 117, 54, BStBl II 1976, 9).
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben -

    Auszug aus BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88
    Allerdings ist das FG im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon ausgegangen, daß auch Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als vorabentstandene Werbungskosten abgezogen werden können, wenn der Entschluß zur Einkunftserzielung endgültig gefaßt (Senatsentscheidungen vom 26. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, Nr. 2a der Gründe, und vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030, m. w. N.) und später nicht wieder weggefallen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1975 VIII R 120/72, BFHE 117, 54, BStBl II 1976, 9).
  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 120/72

    Erwerb einer Eigentumswohnung - Vermietung der Eigentumswohnung - Spätere

    Auszug aus BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88
    Allerdings ist das FG im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon ausgegangen, daß auch Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als vorabentstandene Werbungskosten abgezogen werden können, wenn der Entschluß zur Einkunftserzielung endgültig gefaßt (Senatsentscheidungen vom 26. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, Nr. 2a der Gründe, und vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030, m. w. N.) und später nicht wieder weggefallen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1975 VIII R 120/72, BFHE 117, 54, BStBl II 1976, 9).
  • FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften trotz längerem Leerstand (§§

    Der Entschluss zur Einkunftserzielung sei endgültig gefasst gewesen, was hinreichend für die steuerliche Anerkennung vorab entstandener Werbungskosten sei (BFH vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528 m.w.N.).

    Die zeitlich verzögerte Umsetzung des Entschlusses könne unschädlich sein, auch wenn die Verzögerung ihre Ursache im Bereich der Lebensführung habe (BFH vom 27. Januar 1993, BFH/NV 1993, 528).

  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07

    Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als

    So verhielte es sich --neben einer geplanten Veräußerung oder Selbstnutzung-- z.B., wenn eine leer stehende Immobilie in verkaufsfähigem Zustand erhalten wird (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs vom 6. November 1929 VI A 1442/29, RStBl 1930, 39) oder der Steuerpflichtige sie aus spekulativen Gründen besitzen oder dauerhaft ungenutzt lassen will (BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528).
  • BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Zwar hat der Senat in mehreren Entscheidungen zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung ausgeführt, der Entschluss zur Einkünfteerzielungsabsicht dürfe später nicht wieder weggefallen sein (BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N., und Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (BFH-Urteile vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610 unter 2.; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484 unter II. 1.) und dieser Entschluss später nicht wieder weggefallen ist (BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 8/02

    Gewerblicher Grundstückshandel - finanzielle Schwierigkeiten, Zwangsverwaltung

    Das Fehlen einer vorübergehenden Nutzung schließt eine Einkunftserzielungsabsicht nicht zwingend aus (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528).
  • BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00

    Vermietung/Verpachtung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Der BFH hat in zahlreichen Entscheidungen, die das Finanzgericht (FG) zu einem großen Teil seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, zur Frage der Abziehbarkeit von vorab entstandenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen (vgl. z.B. die Senatsurteile vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051; vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528; vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).
  • FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98

    Kein Werbungskostenabzug bei neben der Vermietungsabsicht positiv feststellbarer

    Ein solcher Zusammenhang besteht bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung grundsätzlich von dem Zeitpunkt an, zu dem sich anhand objektiver Kriterien feststellen lässt, dass ein Steuerpflichtiger den Entschluss, durch die Errichtung eines Gebäudes die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG zu begründen, endgültig und bleibend gefasst hat (BFH, Urteil vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BStBl II 1986, 747 ), und so lange, bis die ursprünglich gefasste Einkünfteerzielungsabsicht wieder wegfällt (BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1993, 528 ).
  • BFH, 17.02.1998 - IX R 43/97

    Steuerrechtliche Einordnung einer nicht vermieteten, im eigenen Einfamilienhaus

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Entschluß zur Einkunftserzielung endgültig gefaßt und später nicht wieder weggefallen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528).
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92

    Rechtmäßigkeit der Ansetzung eines Nutzungswertes für eine selbstgenutzte Wohnung

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorabentstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn -- wie im Streitfall -- der Entschluß zur Einkunftserzielung endgültig gefaßt und später nicht wieder weggefallen ist (Senatsurteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528, m. w. N.).
  • FG Köln, 22.07.1998 - 12 K 5552/93

    Anerkennung von Ausgaben nach dem Auszug eines Mieters als Werbungskosten;

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